Als anerkannte Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag haben alle pflegebedürftigen Bewohner bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf Pflegeleistungen nach dem SGB XI.
Da wir gleichzeitig auch Vertragspartner aller örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sind, besteht für alle Bewohner, die die Heimkosten trotz Leistungen der Pflegeversicherung nicht selbst tragen können, Anspruch auf Sozialhilfe und/oder Pflegewohngeld.
Unsere Mitarbeiter beraten und unterstützen Sie gerne bei Fragen zur Heimaufnahme und der Beantragung von Leistungen bei den für Sie zuständigen Sozialleistungsträgern zur Abdeckung der Heimkosten.