Wir sind unserem hohen Qualitätsanspruch verpflichtet.
Wir erfüllen alle Anforderungen der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, wie beispielsweise das Wohn- und Teilhabegesetz, das Pflegeversicherungsgesetz, die Pflege- Stärkungsgesetze, die Lebensmittelhygieneverordnung sowie das Infektionsschutzgesetz.
Der palliative Gedanke hat in unserer Arbeit einen zentralen Stellenwert, wie auch die Umsetzung der Expertenstandards, der Hygieneanforderungen, des Medizinprodukterechts und den Anforderungen des Überleitmanagementes.
Unsere Bewohnerdokumentation orientiert sich an den Vorgaben des Pflegestärkungsgesetzes 2 und dient der Entbürokratisierung.
Alle Strukturen, Prozesse und Ergebnisse sind durch das Qualitätsmanagement gesteuert. An dieser Steuerung sind alle Mitarbeiter beteiligt.
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